Studierende der Studienbegleitung kann jährlich für weitere Veranstaltungen ein Zuschuss von bis zu 100 € gewährt werden.
Bezuschusst werden zum Beispiel
- die Teilnahme an Angeboten zur persönlichen Entwicklung oder Kompetenzstärkung (Bsp. Kurs Gewaltfreie Kommunikation);
- die Teilnahme an Veranstaltungen zur inhaltlichen Auseinandersetzung mit berufsrelevanten Themen (Bsp. Exkursionen anderer Anbieter);
- die Teilnahme an spirituellen Angeboten, für die die Zuschussregelung für Exerzitien nicht greift (Bsp. Weltjugendtag);
- für Lehramtsstudierende: die Teilnahme an Exerzitien. (Studierende, die sich auf einen pastoralen Beruf vorbereiten beachten hierzu bitte die gesonderten Regelungen.)
Wie geht's?
- Füllen Sie den Antrag auf Zuschüsse aus und schicken Sie diesen ans Sekretariat der Studienbegleitung.
- Über Anträge, die jeweils bis zum 1. Februar oder 1. August eingereicht werden, entscheidet in der darauffolgenden Wochen die Hauptberuflichen der Studienbegleitung. Im Anschluss bekommen Sie einen schriftlichen Bescheid, ob Sie mit dem Zuschuss rechnen können.
- Reichen Sie im Nachhinein die Rechnung im Sekretariat der Studienbegleitung ein.
Für Fragen stehen Ihnen die Verantwortlichen im forum externum zur Verfügung. Lassen Sie sich dort auch gern beraten, wenn Sie Lust haben, eine Veranstaltung zu besuchen oder sich fortzubilden und nach Ideen suchen!







